materielles Konsensprinzip

materielles Konsensprinzip
Konsensprinzip, das besagt, dass bei Eigentumsübertragung von Grundstücken sowie bei Bestellung eines Erbbaurechts zur Eintragung ins Grundbuch der Nachweis des dinglichen Vertrages erforderlich ist (§ 20 GBO).
- Gegensatz:  Formelles Konsensprinzip.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • formelles Konsensprinzip — Grundsatz des Grundbuchrechts, der besagt, dass zur Eintragung in das ⇡ Grundbuch i.d.R. (Ausnahme z.B. bei Auflassung) einseitige Bewilligung des Betroffenen genügt (§ 19 GBO). Vgl. auch ⇡ Konsensprinzip, ⇡ materielles Konsensprinzip …   Lexikon der Economics

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  • Legalitätsprinzip — 1. Begründet im Strafprozess die Pflicht der Strafverfolgungsbehörden, bei Vorliegen zureichender Anhaltspunkte wegen aller gesetzlich strafbaren und verfolgbaren Handlungen einzuschreiten (§§ 152 II, 163, 165 StPO) und Klage zu erheben, wenn ein …   Lexikon der Economics

  • Grundbücher — Grundbücher, im Sinne der neuen Gesetzgebung öffentliche Bücher zur amtlichen Feststellung der Eigentums und Belastungsverhältnisse der Grundstücke. Die Anfänge des Grundbuchwesens hängen mit der Entwickelung der gerichtlichen Auslassung (s. d.)… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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